Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Breitscheid

gem. § 6 der Hauptsatzung



Öffentliche Sitzungen der Gemeindegremien

Einladungen


Niederschriften


Öffentliche Zahlungserinnerung für die Gemeindeabgaben

Am 15.05.2024 waren die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das II. Quartal 2024 zur Zahlung fällig

Wir bitten Sie, die fälligen Beträge bis spätestens zum 14.06.2024 zu überweisen. Bitte überprüfen Sie auch die von Ihnen bisher geleisteten Zahlungen und vergleichen Sie diese mit den geforderten Beträgen auf dem Steuerbescheid. Nach dem 15.06.2024 werden die dann noch säumigen Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen gem. § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.


Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen
bis zu 250,00 € einschließlich 6,00 €
bis zu 500,00 € einschließlich 11,00 €
bis zu 1.000,00 € einschließlich 15,00 €

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab
gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

Unsere Bankverbindungen lauten:
Sparkasse Dillenburg IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
BIC: HELADEF1DIL
VR Bank Lahn - Dill eG IBAN: DE65 5176 2434 0025 7111 06
BIC: GENODE51BIK

Um Rückstände, Mahnungen oder auch Überzahlungen zu vermeiden erteilen
Sie uns gerne ein Sepa Lastschriftmandat.