Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Breitscheid

gem. § 6 der Hauptsatzung



Öffentliche Sitzungen der Gemeindegremien

Einladungen


Niederschriften


Öffentliche Zahlungserinnerung für die Gemeindeabgaben

Öffentliche Zahlungserinnerung für die Gemeindeabgaben

 

Die Gemeindekasse Breitscheid macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2024 folgende Steuern und Grundbesitzabgaben fällig sind:

 

                        4. Rate 2024 Grundbesitzabgaben

 

                        4. Rate 2024 Gewerbesteuer

 

                        Pacht 2024 fällig am 30.10.2024

 

Wir bitten Sie, die fälligen Beträge bis spätestens zum 06.12.2024 zu überweisen. Bitte überprüfen Sie auch die von Ihnen bisher geleisteten Zahlungen und vergleichen Sie diese mit den geforderten Beträgen auf dem Steuerbescheid. Nach dem 06.12.2024 werden die dann noch säumigen Steuern und Abgaben gebührenpflichtig gemäß § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.

 

Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen

 

bis zu

250,00 €

einschließlich

6,00 €

bis zu

500,00 €

einschließlich

11,00 €

bis zu

1.000,00 €

einschließlich

15,00 €

 

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

 

Unsere Bankverbindungen lauten:

 

Sparkasse Dillenburg

IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

 

BIC: HELADEF1DIL

 

 

VR Bank Lahn - Dill eG

IBAN: DE65 5176 2434 0025 7111 06

 

BIC: GENODE51BIK

 

 

Um Rückstände, Mahnungen oder auch Überzahlungen zu vermeiden erteilen Sie uns gerne ein Sepa Lastschriftmandat.

 

Einfacher geht es, wenn Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen.

Ein Formular für ein Sepa-Mandat finden Sie hier:

Sepa Mandat