Bundestagswahl 2025

Briefwahl / Wählen mit Wahlschein

Wahlberechtigte, die am 23. Februar 2025 zur Bundestagswahl nicht in ihrem Wahllokal wählen können, benötigen zur Teilnahme an der Wahl einen Wahlschein und können so im Rahmen der Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

 
Antragsmöglichkeiten

Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Breitscheid schnell und zuverlässig mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet (gesicherte SSL-Verbindung) beantragen.

zum Wahlscheinantrag

(der Antrag steht ab Mo., 13.01.2025 bis zum 19.02.2025 zur Verfügung)

Wahlbenachrichtigung

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens 02.02.2025 über unser Rechenzentrum (ekom21, Gießen) zugestellt.

Die Schriftform gilt auch durch Fax oder Opens window for sending emailE-Mail  als gewahrt.

Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:

    Familienname,
    Vornamen,
    Geburtsdatum und
    Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Briefwahlbüro

Im Erdgeschoss des Rathauses wird pünktlich zu Beginn der Briefwahl (drei Wochen vor dem Wahltag) ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen und, wenn Sie wollen, gleich an Ort und Stelle Ihre Stimme abgeben. Bei hohem Aufkommen kann es jedoch sein, dass wir Ihnen die Briefwahlunterlagen erst am nächsten Werktag zur Abholung bereit stellen können. Wahlweise können wir Ihnen diese auch auf dem Postweg zukommen lassen.

Antragsfrist und Versand

Anträge können nur bis Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Bitte beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten.

Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. 

Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie über den oben eingestellten Online-Wahlscheinantrag beantragen.
Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.