Zweckfeuer

Zweckfeuer müssen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Verbrennungstermin beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Gerne wenden Sie sich per Mail ordnung(at)gemeinde-breitscheid.de oder telefonisch unter 02777 913321 an uns.

Diese Daten benötigen wir von Ihnen: 

  • den Namen der Aufsichtsperson
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  • eine genaue Ortsbeschreibung und Koordinaten
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  • eine Telefonnummer für Rückfragen
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  • Datum und Uhrzeit 

Das Entzünden von Zweckfeuern ist nur zu folgenden Zeiten erlaubt:

Montag - Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,  Samstag von 8:00 Uhr bis 12 Uhr
Bei großer Trockenheit ist das Entzünden grundsätzlich untersagt!
Bitte achten Sie auf entsprechende Hinweise in den Breitscheider Nachrichten.

Folgende Sicherheitsabstände sind zu beachten: 

  • 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelten- 
    oder Lagerplätzen
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  • 35 m von sonstigen Gebäuden
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  • 5 m zur Grundstücksgrenze
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  • 100 m von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernstraßen, zu Lagern
    mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
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  • 50 m zu sonstigen Verkehrswegen
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  • 100 m von Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden
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  • 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern.
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  • 3 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen ist das Verbrennen nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstellen oder der Flugleitung zulässig.
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Ansprechpartner: Herr Kaiser, Tel. 02777/913321 oder per Mail ordnung(at)gemeinde-breitscheid.de