Zweckfeuer
Zweckfeuer müssen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Verbrennungstermin beim Ordnungsamt persönlich angezeigt werden. Die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen Sie dort mit Unterschrift.
Telefonische Anzeigen sind nicht möglich!
Diese Daten benötigen wir von Ihnen:
- den Namen der Aufsichtsperson
- eine genaue Ortsbeschreibung
- eine Telefonnummer für Rückfragen
- Datum und Uhrzeit
Das Entzünden von Zweckfeuern ist nur zu folgenden Zeiten erlaubt:
Montag - Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Samstag von 8:00 Uhr bis 12 Uhr
Bei großer Trockenheit ist das Entzünden grundsätzlich untersagt!
Bitte achten Sie auf entsprechende Hinweise in den Breitscheider Nachrichten.
Folgende Sicherheitsabstände sind zu beachten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelten-
oder Lagerplätzen - 35 m von sonstigen Gebäuden
- 5 m zur Grundstücksgrenze
- 100 m von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernstraßen, zu Lagern
mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden - 50 m zu sonstigen Verkehrswegen
- 100 m von Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden
- 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern.
- 3 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen ist das Verbrennen nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstellen oder der Flugleitung zulässig.
Ansprechpartner: Herr Kaiser, Tel. 02777/913321 oder per Mail ordnung(at)gemeinde-breitscheid.de