Zweckfeuer
Zweckfeuer müssen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Verbrennungstermin beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Gerne wenden Sie sich per Mail ordnung(at)gemeinde-breitscheid.de oder telefonisch unter 02777 913321 an uns.
Diese Daten benötigen wir von Ihnen:
- den Namen der Aufsichtsperson
- eine genaue Ortsbeschreibung und Koordinaten
- eine Telefonnummer für Rückfragen
- Datum und Uhrzeit
Das Entzünden von Zweckfeuern ist nur zu folgenden Zeiten erlaubt:
Montag - Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Samstag von 8:00 Uhr bis 12 Uhr
Bei großer Trockenheit ist das Entzünden grundsätzlich untersagt!
Bitte achten Sie auf entsprechende Hinweise in den Breitscheider Nachrichten.
Folgende Sicherheitsabstände sind zu beachten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelten-
oder Lagerplätzen - 35 m von sonstigen Gebäuden
- 5 m zur Grundstücksgrenze
- 100 m von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernstraßen, zu Lagern
mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden - 50 m zu sonstigen Verkehrswegen
- 100 m von Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden
- 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern.
- 3 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen ist das Verbrennen nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstellen oder der Flugleitung zulässig.
Ansprechpartner: Herr Kaiser, Tel. 02777/913321 oder per Mail ordnung(at)gemeinde-breitscheid.de