Der Personalausweis
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:
- den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat
- den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
- den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
- den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
- anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.
Was kostet der neue Personalausweis?
22,80 € für Ausweise bis zum 24. Lebensjahr, Gültigkeit 6 Jahre
37,00 € für Ausweise ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit 10 Jahre
10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis, Gültigkeit 3 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 35x45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
Für die Beantragung müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen. Eine Beantragung durch Dritte ist leider ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Betreuer, mit einem entsprechenden Nachweis.
Informationen zur Verwendung personenbezogner Daten in der Passbehörde gem. DSGVO
Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten:
Wir bitten Sie vor einer geplanten Reise Ihre erforderlichen Dokumente frühzeitig bei uns zu beantragen. Die Produktionszeit (ausgenommen hiervon sind vorläufige Ausweise) beträgt im Regelfall 4 Wochen (ohne Garantie).
Sollten Sie in Ausnahmefällen Personaldokumente schneller benötigen, z.B. durch Buchung einer Last-Minute-Reise, geben Sie uns bei Beantragung bitte einen entsprechenden Hinweis, da die Dokumentenbestellung nicht täglich erfolgt.
Beantragung bei Minderjährigen:
Die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten ist Pflicht. Bei Nicht-Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, ist die schriftliche Zustimmung des Partners erforderlich. Zustimmungserklärung
Der Reisepass
Für Einreisen in nicht-EU-Länder benötigen Sie in der Regel einen Reisepass. Zur Beantragung eines Reisepasses bringen Sie bitte ein biometrietaugliches Passbild in der Größe 35 x 45 mm mit und Ihren bisherigen Reisepasse, Ihren Personalausweis oder eine Personenstandsurkunde.
Ob Sie für Ihre nächste Urlaubs- oder Geschäftsreise einen Reisepass benötigen, sehen Sie hier.
In eiligen Fällen haben Sie die Möglichkeit auch einen Express-Pass zu beantragen. Dieser hat nur eine Produktionszeit von ca. 72 Stunden (Angabe ohne Gewähr). Sollte auch diese Zeit zu knapp werden, können wir Ihnen immer noch einen vorläufigen Reisepass (nicht gültig für Einreisen in die USA)ausstellen, den Sie sofort mitnehmen können. Dies ist jedoch nur in absoluten Notfällen möglich und stellt eine Ausnahme dar. Die Vorlage einer Buchungsbestätigung kann erforderlich sein.
Was kostet der Reisepass?
- Reisepass mit 32 Seiten:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 €
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten (22,00 € Zuschlag:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 €
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 €
- Reisepass im Expressverfahren (32,00 € Zuschlag) mit 32 Seiten/48 Seiten:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 € / 124,00 €
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 € / 91,50 €
- vorläufiger Reisepass: 26,00 € (nur noch erhältlich als Notfalldokument, falls eine andere Beantragung zeitlich nicht mehr möglich ist. Ggfl. können Buchungsbestätigungen als Nachweis verlangt werden)
Für die Beantragung müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen. Eine Beantragung durch Dritte ist leider ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Betreuer, mit einem entsprechenden Nachweis.
Beantragung bei Minderjährigen:
Die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten ist Pflicht. Bei Nicht-Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, ist die schriftliche Zustimmung des Partners erforderlich. Zustimmungserklärung
Der Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Alle Kinder erhalten ab Geburt einen Reisepass, wahlweise einen Personalausweis.
Bitte beachten Sie hierbei die entsprechende Produktionszeit von bis zu 6 Wochen.